FAMILIENRECHT

Kommt es zu einer Trennung, hat man oft das Gefühl, man steht vor einem unüberwindbaren Berg an Problemen. Genau in diesen Situationen wünscht man sich eine Starke Hand an seiner Seite, die die notwendigen Schritte einleitet.
Ich vertrete Sie mit viel Engagement und Herzblut. Ich versuche eine optimale Lösung für Sie zu finden, damit Sie Zeit haben Ihr Leben wieder neu zu ordnen und lernen, das Leben wieder zu genießen.

 

Es gibt bei einer Trennung viele Punkte, die gleichzeitig geregelt werden müssen. Hierbei sollten Sie unbedingt einen fachkundigen Anwalt beauftragen.

Zunächst sind die Trennung und die darauffolgende Scheidung zu regeln. Der Trennungszeitpunkt ist festzuhalten und ab diesem läuft das Trennungsjahr. Erst nach Ablauf dieses Jahres können Sie über Ihren Rechtsanwalt die Scheidung beim zuständigen Familiengericht beantragen. Hierbei sollten Sie über die Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe aufgeklärt werden. Gerne bin ich Ihnen bei Beantragung der Verfahrenskostenhilfe behilflich.

Sollten Kinder mit im Spiel sein, ist umgehend der Kindesunterhalt, das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu regeln. Auch hier bin ich Ihnen gerne behilflich. Oftmals kann man den Kindesunterhalt, das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht außergerichtlich regeln, so lange die Gegenseite kooperativ ist. Sollte das nicht der Fall sein, müssen entsprechende Anträge beim zuständigen Familiengericht gestellt werden, auch hier besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Zeitgleich mit der Trennung muss auch der Trennungsunterhalt berechnet und gefordert werden. Der Trennungsunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, die während der Ehe vorhanden waren. Die Berechnung ist jedoch meist kompliziert, so dass hier unbedingt ein Rechtsanwalt beauftragt werden sollte. Hierbei bin ich Ihnen sehr gerne behilflich.

Mit der Scheidung wird meist automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei sollen während der Ehe erworbene Rentenanteile ausgeglichen werden. Den Versorgungsausgleich berechnet der zuständige Rententräger, die Berechnung sollte jedoch von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden. Ich selbst besuche regelmäßig Fortbildungen zur Berechnung des Versorgungsausgleichs und kann somit die Berechnung vollumfänglich für Sie überprüfen.

Sollte zwischen den Ehepartnern trotz Trennung noch ein gutes Verhältnis herrschen, besteht die Möglichkeit, eine so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Diese beinhaltet die Folgen einer Trennung/Scheidung (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn u.a.). Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Gerne berate ich Sie , wie diese Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen soll oder überprüfe den Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung und kann Ihnen die Vor- und Nachteile nennen.

Dies sind nur wenige Punkte, die mit einer Trennung zusammenhängen. Scheuen Sie sich nicht, kontaktieren Sie mich. Warten Sie hierzu nicht allzu lange. Je eher ein Rechtsanwalt eingeschalten ist, desto geordneter läuft eine Trennung/Scheidung meist ab.

 

Ich freue mich auf Sie!

 

familie

icon_familie  BERATUNG IM FAMILIENRECHT