VERKEHRSRECHT

Sie wurden geblitzt und bekamen einen Bußgeldbescheid? Sie wurden bei einer Alkoholfahrt erwischt? Sie fuhren Auto unter Drogenkonsum? Sie bauten einen Unfall, womöglich mit Fahrerflucht? Dann würde ich Ihnen raten, unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

 

Sollten Sie geblitzt worden sein, ist es ratsam, bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens und somit noch vor Erlass des Bußgeldbescheides einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der wird mit Ihnen besprechen, welche Angaben Sie machen werden und welche nicht. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen, alle anderen Angaben sollte durchdacht werden.

Auch gegen den Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen, aber ACHTUNG hier laufen Fristen. Nach Ablauf der Frist kann man gegen einen Bußgeldbescheid nichts mehr unternehmen.

Auch bei allen anderen Straßenverkehrsdelikten gilt: kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt. Nur dann kann Ihnen von Anfang an geholfen werden.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall, an dem Sie keine Schuld trifft? Dann bedenken Sie eines: sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen, solange Sie unverschuldet in den Verkehrsunfall geraten sind. Ebenso können sie neben den Reparaturkosten Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten, Gutachterkosten und die Auslagenpauschale von der gegnerischen Versicherung fordern. Sollte Sie zudem verletzt worden sein, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Zögern Sie nicht, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit mir. Ich werde für Sie den Verkehrsunfall vollumfänglich abwickeln.

 

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