PROZESSKOSTENHILFE / VERFAHRENSKOSTENHILFE

 

„Ich kann mir gar keinen Anwalt leisten!“  Leider hört man diesen Satz sehr oft. Dieser Irrglaube sollte jedoch nun endgültig aus dem Weg geräumt werden. Hier ein paar Informationen dazu:

 

Außergerichtlich gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe. Diese ist beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Sie haben immer dann Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt aufzubringen und eine andere zumutbare Inanspruchnahme von Hilfe (z.B. Vertretung durch eine Rechtsschutzversicherung, wobei nicht jede Rechtsschutzversicherung dies anbietet) nicht zur Verfügung steht.

 

Im gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese ist ebenfalls beim zuständigen Gericht zu beantragen. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe können Sie immer dann beantragen, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Prozess/Verfahren zu tragen, der Klagegrund vernünftig ist und gute Erfolgsaussichten bestehen.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantragung von Beratungshilfe aber auch bei Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe!